AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witherm GmbH

I. Geltungsbereich
Für alle, mit der Witherm GmbH abzuschlie-ßenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufen-den und künftigen Geschäfte, gelten aus-schließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Witherm GmbH erkennt von den vorlie-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Witherm GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen der Witherm GmbH und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Witherm GmbH oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Witherm GmbH zustande. Die Witherm GmbH hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Auf-träge und Auftragsänderungen bereits bestä-tigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Witherm GmbH schriftlich bestätigt sind.
3. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

III. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Kurzfristige Stornierungen werden dem Auftraggeber wie folgt in Rech-nung gestellt:
14 Tage bis 2 Tage vorher - 30 % des Netto-auftragswertes
ab 1 Tag vorher – 70 % des Nettoauftragswer-tes
Die kurzfristige Verschiebung durch den Auftraggeber (= 1-2 Werktage vor dem ver-einbarten Termin) von vereinbarten Prüfter-minen ist grundsätzlich kostenpflichtig, da vorbereitende Tätigkeiten bereits durchge-führt worden sind. Dem Auftraggeber werden Ausfallkosten in Höhe von 150,00 € zzgl. MWSt. in Rechnung gestellt.

IV. Angebote
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag gilt erst als ange-nommen, wenn er von der Firma Witherm GmbH per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt wurde.

V. Preise
1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Für die Angebote und Verträge gelten die zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses jeweils gülti-gen Preislisten der Witherm GmbH oder unser Angebot, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen werden wirksam, wenn sie von der Witherm GmbH mindestens einen Monat vor Wirksamkeit mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
3. Bei Mehrjahresverträgen garantiert die Witherm GmbH die schriftlich zugesicherten Preise über den angegebenen Zeitraum.

VI. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtli-che Unterlagen und Informationen die zur Auftragserfüllung notwendig sind, zur Verfü-gung zu stellen. Die Richtigkeit und Ord-nungsmäßigkeit der Informationen sind Grundlage der Vertragserfüllung.
2. Können Validierungen aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftrag-geber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die Witherm GmbH keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Ausführung oder Nichtausfüh-rung, so hat der Auftraggeber keine Ansprü-che gegen die Witherm GmbH.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherigen Zustimmung der Witherm GmbH, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

VII. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zugesand-te Berichte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Berichtes zu rekla-mieren. Erfolgt die Reklamation nicht recht-zeitig, entfallen die Gewährleistungsansprü-che des Auftragsgebers.
2. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der Durchführung einer Dienstleistung ist die Witherm GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, die Durchführung zu wiederholen oder eine entsprechende Nachbesserung vorzunehmen.
3. Ein Fehler bei der Durchführung einer Dienstleistung liegt nicht vor, wenn die Bean-standungen durch die Nichtbeachtung der vom Hersteller angegebenen Verwendung hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auf-trags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VIII. Zahlungen
1. Zahlungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne jeden Abzug auf das von der Witherm GmbH angegebene Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem angegebenen Konto an. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Ver-einbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetre-tenen oder bekannt gewordenen Verschlech-terung der Vermögensverhältnisse des Auf-traggebers gefährdet, so kann die Witherm GmbH die vollständige Erfüllung des Auftrages z. B. Ausliefern von Berichten bis zur Bezah-lung zurückstellen oder für weitere Dienstleis-tungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Bei Zahlungsüberschreitungen ist die Witherm GmbH grundsätzlich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsge-schäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls die Witherm GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, der Witherm GmbH nach-zuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund (§649 Satz 1 BGB), so hat dieser die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verspflichtet, an die Witherm GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadenersatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehal-ten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines im Einzelfall unge-wöhnlich hohen Schadens durch die Witherm GmbH ist nicht ausgeschlossen.

IX. Haftung
1. Die Witherm GmbH haftet nicht für fehler-hafte Bedienungen/Einstellungen auf Seiten des Kunden.
2. Für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Witherm GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Witherm GmbH.
3. In allen anderen Fällen haftet die Witherm GmbH nur dann, wenn wesentliche Vertrags-pflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf die typi-scherweise vorhersehbaren Schäden be-grenzt. Die Höhe der Haftpflichtversicherung kann auf Anfrage mitgeteilt werden. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorher-sehbaren Schäden findet nicht statt.

X. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren oder Berichte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Ware bzw. Berichte zu verfügen oder sie an Dritte zu übereignen.

XI. Sonstiges
1. Witherm GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistung oder von Teilleistungen unter zu beauftragen oder sich der Hilfe Dritter zu bedienen.
2. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Witherm GmbH
3. Die Witherm GmbH ist befugt, ihr anver-traute Daten im Rahmen der Zweckbestim-mung ihres Auftrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen und zu speichern.
4. Änderungen oder Ergänzungen zum Ver-trag, einschließlich Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk-sam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen voll wirksam.
6. Die Witherm GmbH behält sich vor, an eine erneute Leistungsüberprüfung/Revalidierung zu erinnern.

Streitbeilegung gem. § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Witherm GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weder bereit noch dazu verpflichtet.